Reproduktion

Artikel 13 des Urheberrechtsgesetzes sieht vor, dass eine Reproduktion auch eine vollständige oder teilweise Anpassung oder Nachahmung in modifizierter Form umfasst, wodurch kein neues Originalwerk entsteht.

Kriterien

Feststellen, ob eine Adaption als Reproduktion oder als neues Originalwerk anzusehen ist. Dies wird anhand einer möglichen Übernahme der urheberrechtlich geschützten Merkmale, der Art der Arbeit und der Gesamteindrücke der Arbeit beurteilt.

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