Reproduktion
Tags: auteursrechtelijk beschermde trekken, bearbeiten, bewerken, bewerking, Gesamteindrücke, Multiplikation, neue Originalarbeit, nieuw oorspronkelijk werk, Operation, totaalindrukken, urheberrechtlich geschützte Funktionen, verveelvoudiging.
Artikel 13 des Urheberrechtsgesetzes sieht vor, dass eine Reproduktion auch eine vollständige oder teilweise Anpassung oder Nachahmung in modifizierter Form umfasst, wodurch kein neues Originalwerk entsteht.
Kriterien
Feststellen, ob eine Adaption als Reproduktion oder als neues Originalwerk anzusehen ist. Dies wird anhand einer möglichen Übernahme der urheberrechtlich geschützten Merkmale, der Art der Arbeit und der Gesamteindrücke der Arbeit beurteilt.
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