Schwarze Liste
Schwarze Liste
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Das Internet ist voller Spam. Viele Personen und Websites verwenden daher eine „schwarze Liste“, auf der Personen aufgelistet sind, deren Zugriff blockiert wird.
Websites, die eine solche „schwarze Liste“ verwenden, können in die DSGVO geraten. Schließlich ist eine solche „schwarze Liste“ auch eine Verarbeitung personenbezogener Daten.
In einigen Fällen ist eine solche „schwarze Liste“ gerechtfertigt, dies erfordert jedoch von Fall zu Fall eine Prüfung zwischen der schwarzen Liste der Website und den Datenschutzbedenken des Benutzers.
Wurde Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation von der niederländischen Datenschutzbehörde wegen einer „schwarzen Liste“ mit einer Geldstrafe belegt? Oder gibt es einen Konflikt mit einer anderen Partei bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten? Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail direkt an den Datenschutzanwalt Wouter Dammers von LAWFOX.