Softwareschutz
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Der häufigste Weg, Software zu schützen, ist das Urheberrecht. Darüber hinaus kann in einigen Fällen ein Patent für Software erteilt werden.
Urheberrecht
Software ist urheberrechtlich geschützt, sofern sie dem Arbeitstest entspricht. Dies gilt für alle urheberrechtlich geschützten „Werke“ und damit auch für Software.
Patent
Software als solche hat keinen technischen Charakter und ist keine Erfindung, da sie technische Probleme nicht lösen kann. Software als solche ist daher vom Patentrecht ausgeschlossen.
Neben der Software wird auch die Hardware benötigt, um technische Probleme zu lösen. Software in Kombination mit Hardware kann eine Erfindung sein und kann somit patentiert werden. Zumindest wenn die Software neu ist, auf erfinderischer Arbeit basiert und industriell angewendet werden kann.
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