UDPR
Tags: ACDR, ADNDRC, adr, ADR Forum, domain name recht, Domain Name Streit, domainname, domeinnaam, domeinnaamgeschil, domeinnaamrecht, icann, UDPR, Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy, wipo.
UDPR steht für Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy. Gemäß der UDPR-Richtlinie müssen die meisten markenbezogenen Domainnamenstreitigkeiten durch eine Vereinbarung, Klage oder ein Schiedsverfahren beigelegt werden, bevor der Registrar den Domainnamen stornieren, aussetzen oder aussetzen darf. Diese Richtlinie wurde von ICANN erstellt. Darüber hinaus regelt die UDPR-Richtlinie, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Domainnamenregistrierungen (z. B. Cybersquatting) durch Verwaltungsverfahren behandelt werden. Der Markeninhaber kann diesbezüglich eine Beschwerde bei einem zugelassenen Streitbeilegungsdienstleister einreichen.
Um die UDPR-Richtlinie aufzurufen, muss ein Markeninhaber (a) eine Beschwerde bei einem zuständigen Gericht einreichen, um die Domainnamenklage anzuhören, oder (b) eine Beschwerde bei einem zugelassenen Streitbeilegungsdienst einreichen, falls eine fehlerhafte Domainnamenregistrierung vorliegt.
Jeder Dienstleister für Streitbeilegung kann auch seine eigenen zusätzlichen Regeln („Zusatzregeln“) verwenden. Die folgenden Organisationen sind zugelassene Anbieter von Streitbeilegungsdiensten:
Arab Center for Domain Name Dispute Resolution (ACDR);
Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC);
Arbitration Center for Internet Dispute (ADR);
National Arbitration Forum (ADR Forum); en de
World Intellectual Property Organisation (WIPO).
Zur Lexikonübersicht