Übertragung

Übertragung ist der Begriff, der verwendet wird, wenn ein Recht übertragen wird. Eigentumsrechte, beschränkte Rechte und Handlungsrechte sind übertragbar, sofern das Gesetz oder die Art des Rechts nichts anderes vorschreibt.

Voraussetzungen

Es gibt drei Voraussetzungen für eine gültige Übertragung:

  • Für die Übertragung muss ein gültiger Titel vorhanden sein.

  • Der Veräußerer muss über Verfügungsbefugnisse verfügen.

Die Person, die das Recht überträgt, muss dazu befugt sein. Dies ist der Fall, wenn der Veräußerer beispielsweise der Eigentümer oder die berechtigte Partei ist.

  • Ein Liefervorgang muss stattfinden.

Die Lieferung ist die Handlung, die erforderlich ist, um das Recht auf den Erwerber zu übertragen. Welcher Liefervorgang erforderlich ist, hängt vom Gesetz ab, je nachdem, was übertragen wird. Zum Beispiel erfordert die Übertragung von beweglichem Vermögen, dass der Erwerber das Eigentum in Besitz nimmt. Für die Übertragung der Urheberrechte ist eine Kopie der Urkunde erforderlich.

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