Unangemessen belastend
Tags: algemene voorwaarden, grijze lijst, onredelijk bezwarend, reflexwerking, vernietigbaar, zwarte lijst.
Wenn eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen belastend ist, ist diese Klausel nichtig. Ob eine Klausel unangemessen belastend ist, hängt von der Art und dem Inhalt der Vereinbarung, der Art und Weise, in der die Bedingungen erstellt wurden, den gegenseitig erkennbaren Interessen der Parteien und anderen Umständen des Einzelfalls ab.
Die graue und schwarze Liste
Das Gesetz enthält eine Reihe von Beispielen für Arten von Bedingungen, die unangemessen belastend sind oder sein können. Die sogenannte „graue Liste“ enthält Bestimmungen, die in den meisten Fällen unangemessen belastend sind. Die „schwarze Liste“ enthält Bestimmungen, die immer unangemessen belastend sind.
Verbraucher können sich immer auf diese graue und schwarze Liste verlassen. Diese Dringlichkeit gilt grundsätzlich nicht für Unternehmen. Ein Reflexeffekt gilt jedoch für Unternehmen: Der Richter ist eher geneigt, eine Klausel als unangemessen belastend zu betrachten, wenn diese Klausel auf der grauen oder schwarzen Liste erscheint. Der Grad der Reflexwirkung hängt von der Größe des Unternehmens ab.
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