Vollstreckbare Pfändung

Die Vollstreckung ist eine Form der Pfändung, die ergriffen werden kann, nachdem ein Anspruch in einem ergangenen Urteil abgetreten wurde. Der Zweck einer Vollstreckungsanordnung besteht darin, das Vermögen des beschlagnahmten Schuldners zu verkaufen und die abgetretene Forderung aus dem Erlös davon zu erfüllen.

Vorläufige wird vollstreckbare Pfändung

Wenn der Gläubiger im Verfahren vor dem Urteil bereits eine vorsorgliche Pfändung von Vermögenswerten vorgenommen hat, wird diese Pfändung nach Zustellung des Urteils in eine vollstreckbare Pfändung umgewandelt.

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