Zitierrecht
Tags: beeldcitaat, Bildzitat, bronvermelding, citaat, citaatrecht, citeren, doel, geluidscitaat, Ziel, Zitat, zitieren, Zitierrecht.
Nach Artikel 15a des Urheberrechtsgesetzes gilt das Zitieren eines Werks nicht als Urheberrechtsverletzung, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Bedingungen
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Zunächst muss die zitierte Arbeit rechtmäßig offengelegt werden;
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Das Zitat muss einen klaren Zweck haben;
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Es darf nicht mehr übernommen werden, als unbedingt erforderlich ist, und;
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Wenn möglich, sollte die Quelle identifiziert werden.
Gründe
Das Gesetz listet die folgenden Zwecke auf, die ein Zitat rechtfertigen: Ankündigung, Bewertung, Kontroverse oder wissenschaftliche Abhandlung. Das Gesetz weist auch darauf hin, dass vergleichbare Ziele das Zitieren rechtfertigen, vorausgesetzt, die Bedingungen sind natürlich erfüllt.
Zitate
Neben dem Zitieren von Text dürfen auch Bilder (Bildzitat) und Ton (Tonzitat) zitiert werden.
Plagiat
Wenn ein Zitat gemacht wird, ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind, ist dies ein Plagiat.
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