Eine Markenregistrierung gibt dem Markeninhaber ein starkes Recht. Als Markeninhaber einer geschützten Marke haben Sie das ausschließliche Recht, diese Marke zu verwenden. Darüber hinaus stellt eine Marke sicher, dass Sie sich von anderen Unternehmen unterscheiden können und der Kunde Ihr Unternehmen (einschließlich der damit verbundenen Qualität) erkennen kann.

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Markenverletzung

In welchen Fällen können Sie aufgrund Ihrer Marke Maßnahmen gegen den Missbrauch Ihrer Marke ergreifen? Kurz gesagt, es liegt eine Markenverletzung vor, wenn jemand anderes Ihre Marke für dieselben Waren und / oder Dienstleistungen verwendet, für die Ihre Marke registriert ist. Selbst wenn jemand ein Zeichen verwendet, das nicht mit Ihrer Marke identisch ist, aber mit dieser übereinstimmt, kann es dennoch zu Verstößen kommen. Gegen Markenverletzungen kann vorgegangen werden.

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Arten von Marken

Die häufigsten Arten von Marken sind Wortmarken und (Wort – /) Logos. Es ist aber auch möglich, eine charakteristische Form, Farbe oder einen charakteristischen Klang als Marke zu registrieren. Hierfür gibt es zusätzliche Anforderungen.

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Markennamen beschützen

Eine Wortmarke schützt logischerweise ein Wort. Es gibt jedoch auch mehr Optionen: Eine zufällige Buchstabenkombination oder eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen kann auch als Wortmarke geschützt werden. Eine Wortmarke kann verwendet werden, um gegen dieselben Wörter oder Wörter vorzugehen, die der Marke entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Zeichen für dieselben oder zumindest entsprechende Waren oder Dienstleistungen verwendet werden muss, für die die Marke eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall, liegt grundsätzlich keine Verletzung vor und die Marke und das Zeichen können nebeneinander existieren.

Eine Wortmarke kann grundsätzlich für alle Schriftarten sowie für Wörter verwendet werden, die Teil eines Logos sind. Die Frage ist schließlich, ob das Wort übernommen wurde.

Kurz gesagt: Die Registrierung einer Wortmarke bietet eine solide Grundlage für Maßnahmen gegen Rechtsverletzer.

(Wort -) Logomarke

Ein (Wort-) Logo schützt ein Logo. Wenn Sie viel in das Erscheinungsbild Ihres Logos investiert haben, können Sie durch die Registrierung eines Logos sicherstellen, dass Sie das ausschließliche Recht haben, dieses Logo zu verwenden.

Darüber hinaus kann eine Registrierung als Logo in Betracht gezogen werden, wenn eine Registrierung als Wortmarke nicht möglich ist. Diese Situation kann beispielsweise auftreten, wenn ein Wort sehr beschreibend ist. Wenn Sie dem Wort eindeutige grafische Elemente hinzufügen und diese Kombination als Logo registrieren, haben Sie immer noch eine geschützte Marke.

Ein Logo kann verwendet werden, um gegen Parteien vorzugehen, die das Erscheinungsbild dieses Logos übernommen haben – oder gegen ein vergleichbares Logo.

Einige Logos bestehen teilweise aus einem Wortelement. Es ist wichtig, dass dieses Wortelement in diesem Fall nicht so gut geschützt ist, als ob es separat als Wortmarke registriert worden wäre. Das Wort für ein Logo ist nur ein Teil des Logos, während das gesamte Logo (einschließlich grafischer Elemente) Schutz verdient. Dies bedeutet, dass es nicht unbedingt einen Verstoß geben würde, wenn eine andere Partei nur das Wort ergreift und den Rest weglässt.

In einigen Fällen ist der Richter jedoch der Meinung, dass ein verbales Element ein dominantes Element einer Marke ist. In diesen Fällen spielt das verbale Element immer noch eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von Verstößen. Ob dies der Fall sein wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Gebiet: Benelux - Marke oder Union - Marke

Eine Marke muss für ein bestimmtes Gebiet registriert sein. Die häufigsten Gebiete sind die Benelux-Länder und die EU. Wenn Sie erwarten, innerhalb von 5 Jahren in einem Land außerhalb der Benelux-Länder (aber in der EU) aktiv zu werden, ist es ratsam, eine EU-Marke sofort zu registrieren. Wenn Sie erwarten, nur in den Benelux-Ländern aktiv zu sein, ist eine Benelux-Marke ausreichend und auch billiger.

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Marke schützen: der Registrierungsprozess

Wie sieht der Registrierungsprozess aus?

  • erstens muss die Marke, die als Marke registriert werden soll, beim Markenamt (BOIP für Benelux-Marken und EUIPO für EU-Marken) registriert sein und die Waren und Dienstleistungen angeben, für die Schutz beantragt wird (einschließlich Nizza-Klassen);

  • das Markenamt prüft dann die zu registrierende Marke aus einer Reihe von Formalitäten und „absoluten Gründen“;

  • das Depot wird übersetzt und veröffentlicht;

  • Beurteilung aus „relativen Gründen“: Nach Veröffentlichung haben Inhaber älterer Marken mehrere Monate Zeit, um der Eintragung der eingetragenen Marke als Marke zu widersprechen („Widerspruch“). Markeninhaber können dies tun, wenn sie glauben, dass Ihre Marke ihrer älteren Marke zu ähnlich ist;

  • wenn Inhaber früherer Marken keine Einwände erheben, wird die eingetragene Marke als Marke eingetragen.

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Verfügbarkeitsprüfung

Um Unsicherheiten oder Zweifel an der Durchführbarkeit einer Markenregistrierung zu beseitigen, kann vor der Einreichung der Marke eine Verfügbarkeitsumfrage durchgeführt werden. Das würde bedeuten:

  • Analyse möglicher Einwände gegen die Registrierung durch das Amt, die in den absoluten Gründen liegen;

  • Analyse bestehender Registrierungen von Markenregistern in identische und vergleichbare, möglicherweise problematische ältere Registrierungen;

  • Beratung zu (un) Nutzungsmöglichkeiten und Registrierung. Wenn sich die Verwendung und / oder Registrierung in der aktuellen Form als unmöglich oder zu riskant herausstellt, können Diskussionen über mögliche Lösungen geführt werden.

Eine Verfügbarkeitsstudie wird durchgeführt, um potenzielle Hindernisse im Registrierungsprozess möglichst frühzeitig zu identifizieren, um das Depot so einrichten zu können, dass die Wahrscheinlichkeit von Hindernissen im Registrierungsprozess minimiert wird. Eine solche Untersuchung der Registrierungsmöglichkeiten wird nicht im Benelux / European Brand Office durchgeführt, sondern von Anwaltskanzleien oder Handelsmarkenagenturen. Lawfox führt auch solche Untersuchungen durch.

Zeitlimit und Notfalldepot

Wie lange es dauert, bis eine Marke tatsächlich registriert ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn keine Unregelmäßigkeiten wie Einspruchsverfahren auftreten, dauert die Registrierung einer Marke in der Regel 3 (Benelux) oder 4 (EU) Monate ab der Registrierung.

Wenn Sie sich früher auf Ihre Marke verlassen möchten, kann eine dringende Anwendung in Betracht gezogen werden. Auf diese Weise können Sie innerhalb weniger Tage eine vorläufige Registrierung erhalten, mit der Sie gegen Verstöße gegen Ihre Marke vorgehen können.

Kontakt

LAWFOX führt regelmäßig Verfügbarkeitssuchen durch, hilft bei der Ermittlung geeigneter Nizza-Klassen und registriert Marken. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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