Auf Lager vollstreckbar

Wenn ein Urteil für „auf Lager vollstreckbar“ erklärt wurde, kann das Urteil sofort vollstreckt werden, unabhängig davon, ob noch Berufung eingelegt wurde. Rechtsmittel haben daher keine Konsequenzen für die Vollstreckung des Urteils.

Beispiele

In einem Antrag muss der Antragsteller ausdrücklich verlangen, dass das Urteil auf Lager für vollstreckbar erklärt wird. Grundsätzlich kann der Richter dies nicht selbst erklären.

Zur Lexikonübersicht