Einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung kann in einem summarischen Verfahren beim vorläufigen Erleichterungsrichter beantragt werden. In diesem Verfahren wird vom vorläufigen Erleichterungsrichter eine vorläufige Entscheidung angefordert, wenn das Ergebnis eines Hauptverfahrens aufgrund eines dringenden Interesses nicht abgewartet werden kann. 

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