Grundrichter

Der Grundrichter ist der Richter im Hauptverfahren. Das Grundverfahren ist eigentlich nur das normale Zivilverfahren. Der Begriff „Grundverfahren“ (und damit auch ein Grundrichter) wird häufig verwendet, wenn vor dem normalen Verfahren andere dringende Gerichtsverfahren wie ein summarisches Verfahren oder ein Ex-parte-Verfahren stattgefunden haben.

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