Ex Parte
Ex Parte
Tags: bevel, bodemprocedure, bodenverfahren, ex parte, geen wederhoor, geistiges eigentum, intellectuele eigendom, keine Gegenargumentation, kort geding, spoedeisend belang, summarisches Verfahren, verbod, verzoekschrift.
Ein Ex-parte versetzt Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums in eine Position in der es möglich ist einer Verletzung ein Ende zu setzen. Das Ex-parte ist vergleichbar mit einem summarischen Verfahren. Die Gegenpartei wird jedoch nicht ex parte gehört. Da dies für die andere Partei sehr drastisch ist, wird ein Ex-parte nicht so einfach zugeteilt. In jedem Fall muss der Kläger ein sehr dringendes Interesse haben.
Petition
Der Antragsteller reicht beim Gericht einen Antrag ein. Darin erklären er oder sie, dass eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums vorliegt, und fordern ein Verbot bestimmter Handlungen der anderen Partei unter regelmäßigen Strafzahlungen.
Verbot
Nachteile des Ex-parte sind, dass nur ein Verbot bestimmter Rechtsverletzungen geltend gemacht werden kann. Daher kann bei diesem Verfahren keine Entschädigung geltend gemacht werden.
Grundverfahren
Nach dem Ex-parte muss ein materielles Verfahren vor Gericht eingeleitet werden, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich zu verteidigen. In diesem Hauptverfahren können andere Ansprüche geltend gemacht werden. So kann zum Beispiel in dieser Berufung auch eine Entschädigung geltend gemacht werden.